
Mag. Bertram Schneeberger
- Rechtsanwalt
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Neue Regierung – Neuer Pflegeregress?
Langläufig wird davon ausgegangen, dass es in Österreich keinen Pflegeregress gibt. So wurde dies auch von den Medien stets kommuniziert.
Faktum ist, dass es nur dann keinen Pflegeregress gibt, wenn man zumindest die Pflegestufe 4 bezieht und in einem Heim untergebracht ist. Der Pflegeregress besteht aber immer noch dann, wenn sie eine 24-Stunden-Pflege bzw. mobile Pflege beanspruchen und die Unterstützungsleistung vom Land beziehen.
Hinsichtlich dieser Unterstützungsleistung regressiert nach wie vor das Land über die jeweilige Bezirkshauptmannschaft (Sozialreferat). Die Arbeiterkammer hat sich in den letzten Jahren zwar dafür eingesetzt, dass auch hier der Pflegeregress für die Pflege daheim abgeschafft wird. Bislang aber noch ohne Erfolg. Ich persönlich gehe davon aus, dass die neue Regierung auf der Suche nach neuen Einnahmequellen jedenfalls wieder einen Pflegeregress einführen wird – egal, welche Parteien in der neuen Regierung sitzen werden.
Ein probates Mittel um einen Pflegeregress zu verhindern ist die rechtzeitige Übergabe ihres Vermögens samt Liegenschaftsbesitzes. Nach aktueller Rechtslage muss ein Zeitraum von fünf Jahren zwischen Übergabe und der Inanspruchnahme von sozialen Zuschüssen vergehen, um einen Pflegeregress zu vermeiden.
Sollten sie eine Übergabe in Betracht ziehen, so können sie sich vertrauensvoll an meine Kanzlei zwecks Errichtung eines Übergabsvertrages wenden.
Ihr Mag. Bertram Schneeberger & Team